1. Anwendbarkeit. Die Insertionsbedingungen sind auf sämtliche Inseratedispositionen an « Marktblatt AG » anwendbar. Sofern diese Bedingungen keine anderen Regelungen enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag, Art. 363 ff.OR.
2. Inserateaufgabe, -änderung und -wiederholung. Inserateaufträge werden nur in schriftlicher oder elektronischer Form und als vollständige Vorlage angenommen. Allfällige Änderungen oder Wiederholungen von bereits erschienenen Inseraten werden ebenfalls nur schriftlich oder elektronisch entgegengenommen.
3. Platzierungsvorschriften. Die Inserate werden jeweils in der dafür vorgesehenen Rubrik publiziert. Weitergehende Platzierungsvorschriften sind ausgeschlossen.
4. Datumsvorschriften. Datumsgebundene Insertionsaufträge werden termingerecht ausgeführt. Die Verschiebung von nicht termingebundenen Inseraten um eine Woche müssen wir uns – ohne Benachrichtigung an den Auftraggeber – aus technischen Gründen vorbehalten.
5. Grösse und Gestaltung. Die Höhe der Zeileninserate richtet sich nach der Textmenge. Grafische Inserate richten sich nach unseren Inseratetarifen.
6. Schadenersatzanspruch. Das Nichterscheinen eines Inserates, oder die Platzierung an einer anderen Stelle, in einer anderen Ausgabe oder in einer anderen Gestaltung als erwünscht, berechtigen nicht die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
7. Haftung. Für den Inhalt der Inserate ist der Auftraggeber verantwortlich und hat für allfällige Ansprüche gegenüber dem Verlag einzustehen. Marktblatt AG behält sich vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen oder – wenn wichtige Gründe vorhanden sind – Änderungen an laufenden Inseraten zu verlangen oder deren Erscheinen zu sistieren.
8. Konkurrenzausschluss. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
9. Druckfehler. Für Druckfehler infolge ungenügender Vorlage, mangelhafter Bestellung oder für Druckfehler, die weder Sinn noch Wirkung des Inserates wesentlich beeinflussen, ist jeglicher Preisnachlass oder Ersatzanspruch ausgeschlossen. Im Falle von berechtigten Beanstandungen erfolgt Schadenersatz in Form von kostenlos zur Verfügung gestelltem Inseratenraum im «Zuger Marktblatt». Dieser beträgt maximal die Grösse des beanstandeten Inserates. Beanstandungen von laufenden Inseraten sind unmittelbar nach Erscheinen anzubringen, ansonsten für die folgenden, fehlerhaften Wiederholungen keinerlei Ersatzansprüche bestehen.
10. Preisberechnung. Als Basis der Inseratenberechnung gelten unsere Inseratetarife.
11. Tarifanwendung. Die Preise für Insertionen im Zuger Marktblatt verstehen sich netto.
12. Angebote auf Chiffre-Inserate. Angebote auf Chiffre-Inserate werden von uns täglich an den Auftraggeber postspediert. Die Angebote können nur dann weitergeleitet werden, wenn sie direkten Bezug auf den Inhalt des betreffenden Inserates nehmen. Einsendungen zu Werbezwecken sowie anonyme Massenofferten sind von der Weiterleitung ebenso ausgeschlossen wie Prospekte, Broschüren, Hauszeitschriften und Ähnliches.
13. Fakturierung und Zahlung. Die Zahlung hat innert 30 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto zu erfolgen. Beanstandungen werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Fakturaerhalt berücksichtigt. Im Einzelfall ist Vorauszahlung zu leisten.
14. Publikation in elektronischen Medien. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Inserate auch in den Internet-Ausgaben der Marktblatt AG publiziert werden dürfen.
15. Schlussbestimmungen. Tarifänderungen sowie Änderungen dieser Bestimmungen sind vorbehalten.
12/2022